bereits vermittelt / vom Arbeitsmarkt:
Dieses Angebot ist bereits vergeben, es steht hier nur aus Referenzgründen online.
VERMITTELT
VERMITTELT
70% Haushälterin / 30 % Köchin in Vollzeit ab April oder Mai - nach Berlin - Zehlendorf für einen -1- Personenvillenhaushalt gesucht - Das Wohnen in einer sep. Wohnung im Hause ist Bedingung
8 bis ca. 14 oder 16 Uhr Flexibel N u r wenn der Arbeitgeber in Berlin verweilt, dies ist ca. 6 Monate im Jahr - BEI DEN ANDEREN 6 MONATEN IST IHRE ARBEITSZEIT F R E I NACH IHREM ermessen zu gestalten !
Sonntag
8 bis ca. 14 oder 16 Uhr Flexibel N u r wenn der Arbeitgeber in Berlin verweilt, dies ist ca. 6 Monate im Jahr - BEI DEN ANDEREN 6 MONATEN IST IHRE ARBEITSZEIT F R E I NACH IHREM ermessen zu gestalten !
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weitere Arbeitszeiten:
Flexible 30 bis 40 Std. Woche -
Sporadischer Wochenenddienst gewünscht: N u r wenn der Arbeitgeber in Berlin verweilt, dies ist ca. 6 Monate im Jahr - BEI DEN ANDEREN 6 MONATEN IST IHRE ARBEITSZEIT F R E I NACH IHREM ermessen zu gestalten !
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Teamfähigkeit
Zugehfrau 8 Std. täglich bei einer 5 Tage die Woche + ein Gärtner/Hausmeister/Allrounder in Teilzeit
Dafür bieten wir Ihnen ein angemessenes Gehalt als unverbindlicher Richtwert von 1800 - 2000+ nach Vereinbarung €uro b r u t t o als Anfangsgehalt, je nach Arbeitszeit, Alter, Berufserfahrung, Referenzen, Qualifikation und Einsatzbereitschaft.
30 bis 40 Stunden/Woche
Kost und Logis frei
Wohnung zum sog. geldwerten Vorteil = Dienstwohnung
2 Zimmer, Küche, Bad als Dienstwohnung zum geldwerten Vorteil Was ist geldwerter Vorteil? Klick hier >>
- Der Bezug ist Bedingung.
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Arbeitsort/Location:
Privatanwesen mit Garten mit ca. ca. 1000 qm Wohnfläche
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Besonderes:
Eine Dienstwohnung wird Ihnen zum geldwerten Vorteil zu Verfügung gestellt. Der Bezug ist Bedingung !
Dienstwohnung
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so ist der geldwerter Vorteil zu ermitteln und beim Arbeitnehmer der Lohnsteuer zu unterwerfen. Der geldwerte Vorteil ist entweder durch Ansatz des Sachbezugswertes oder durch eine Vergleichsrechnung mit der ortsüblichen Miete zu ermitteln. Welche Methode zur Anwendung kommt, richtet sich danach, ob der Arbeitgeber eine Wohnung oder nur eine Unterkunft dem Arbeitnehmer überlassen hat.
Eine Wohnung liegt vor, wenn es sich um eine geschlossen Einheit handelt, die das selbständige Führen eines Haushaltes ermöglicht. Hierfür ist ein Bad/ Toilette und eine Küche bzw. Kochgelegenheit notwendig. Eine Einzelzimmerwohnung wird anerkannt. Ein Zimmer mit auswärtiger Mitbenutzung von Küche und Bad (Vergleich WG) gilt jedoch nicht als Wohnung. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt eine Unterkunft vor.
Bei Überlassung einer Unterkunft ist der geldwerte Vorteil mit dem amlichen Sachbezugswert anzusetzen. Dieser beträgt: Unterkunft in den alten Bundesländer 186,65 € monatlich (ab 2004: 191,70 €); Unterkunft in den neue Bundesländer 164,00 € monatlich (ab 2004: 174,00 €). Trägt der Arbeitnehmer die Heizkosten selbst, ist ein Abschlag von ca. 12 € monatlich vorzunehmen. Bei Überlassung einer Wohnung ist der geldwerte Vorteil die Differenz aus einer Vergleichsmiete (eventl.örtl. Mietspiegel nutzen) und der Miete, die der Arbeitnehmer tatsächlich zahlt.